Bauphysik | Bauphysikalische Nachweise | Ingenieurbüro Dr. Schmidt | Bad Oldesloe
Bauphysik
Die Bauphsik ist ein hoffnungslos unterschätzter Bereich des Ingenieurwesens. Dabei sollte das Wohlfühlklima einer der wesentlichen Aspekte bei der Planung von bewohnten Gebäuden sein.
Leider wird die Bauphysik häufig nur als notwendiges Übel betrachtet. Wärmeschutz und Schallschutz sind als Teilbereiche der Bauphysik aber von elementarer Notwendigkeit, um Wohnraum auch behaglich zu gestalten.
Wärmeschutz – „Fördern und Fordern“
Die Gesetzgebung schreibt für die Energieeffizienz eines Gebäudes Vieles vor. Die Geschwindigkeit und der Elan bei der Veröffentlichung immer neuer Forderungen für den Wärmeschutz und die Nutzung regenerativer Energien suchen Ihresgleichen. Gleichzeitig werden Bauherren aber auch mit staatlichen Förderungen unterstützt.
- Wärmeschutznachweise gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung), EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz), EnEG (Energieeinspargesetz) und DIN 18599 demnächst zusammengefasst im Gebäudeenergiegesetz (voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017)
- Berechnungen zum Schutz vor Feuchtigkeit infolge Tauwasserbildung.
- Beantragung von Fördermitteln bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für private Bauherren
- Überwachung von energetischen Baumaßnahmen mit Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung
Die Berechnungen können sowohl für einzelne Bauteile bei Sanierungen und kleineren Anbauten (bis 50 m² Grundfläche) als auch für komplexe Bauten mit Hilfe von Zonenmodellen durchgeführt werden.
Schallschutz – Stille im Haus
Unhörbar sind viele laute Geräusche unserer Umgebung auch „hinter dicken Mauern“ nicht. Der Schallschutz ist daher auch immer ein Thema subjektiven Empfindens.
„Als der Nachbar nachts um Drei bei mir klingelte, wäre mir vor Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen“ ist zwar die unrühmliche Ausnahme. Dennoch sind Geräusche auch bei gutem Schallschutz innerhalb von Gebäuden vernehmbar.
Deshalb sollte jeder Bauherr sich frühzeitig mit dieser Thematik beschäftigen und die Grenzen des technisch Machbaren erkunden.
Unsere Leistungen in puncto Schallschutz beziehen sich in erster Linie auf die Schallschutznachweise gem. DIN 4102 und VDI 4100 (baulicher Schallschutz).
Dies beinhaltet Nachweise für den baulichen Schallschutz in Wohn- und Gewerbeobjekten nach verschiedenen Normen und immer unter ausführlicher Aufklärung des Bauherren über die zu erwartenden Schallimmissionen. Schallschutzplanungen sollten daher zu einem frühen Zeitpunkt in der Gesamtplanung erfolgen.