FAQ | Ingenieurbüro Dr. Schmidt | Bad Oldesloe
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie als privater Bauherr einige Hinweise, die nicht auf jeder Website verfügbar sind. Banalitäten wie „Wenn Sie bei Regen auf die Straße treten, werden Sie nass.“, finden Sie hier nicht.
Ich will ein Haus bauen, was ist zu tun?
Vieles ist zu organisieren und zu beachten; vollumfänglich können wir die Frage an dieser Stelle daher nicht behandeln. Aber die folgende Hinweise sollten Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
- Wie gestaltet sich das passende Grundstück? Art und Maß der baulichen Nutzung sind hierbei entscheidend. Kann mein geplantes Gebäude in der Größe und der gewünschten Anordnung errichtet werden?
- Sie sollten eine Idee haben, wie Ihr Haus funktionieren soll (nicht: wie es aussehen soll).
- Organisieren Sie eine professionelle Beratung und Baubegleitung.
Aus der eigenen Erfahrung heraus gibt es für Einfamilienhäuser zwei häufige Baufehler:
- Die Höhenlage des Gebäudes ist gegenüber den anschließenden Straßen und Wegen zu tief.
- Die Treppe ist nicht optimal geplant. Entweder das Treppenloch weist eine zu geringe Durchgangshöhe auf oder die Maße von Steigung und Auftritt sind nicht akzeptabel.
Ich will ein gebrauchtes Haus kaufen, was ist zu tun?
Die häufigsten Fehler beim Kauf einer gebrauchten Immobilie lassen sich vermeiden, wenn Sie die folgenden Ratschläge befolgen:
- Achten Sie peinlich genau darauf, dass die ausgewählte Immobilie auch eine Baugenehmigung hat. Das gilt nicht nur generell dafür, dass an jener Stelle ein Haus stehen darf, sondern vor allem für die Größe des Hauses und die Anzahl der Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen). Auskunft gibt hier die seinerzeit erteilte Baugenehmigung. Weiterhin gibt es für viele Wohnsiedlungen Bebauungspläne, die auch online abrufbar sind. Darin sind „Art und Maß der baulichen Nutzung“ verbindlich geregelt.
- Lassen Sie sich alte Pläne und weitere Unterlagen aushändigen. Geben Sie sich nicht mit der Aussage „es gibt nichts“ zufrieden. Oft sind Verkäufer aus Faulheit oder Unwissenheit nicht bereit, sich um die sogenannten Bestandsunterlagen zu kümmern.
Wichtig: Wenn Sie umbauen wollen, kosten fehlende Bestandsunterlagen Ihr Geld. In den zuständigen Bauämtern gibt es immer die Möglichkeit nach Bestandsunterlagen zu fragen und diese einzusehen. - Kaufen Sie nie eine Immobile ohne externen Berater (Ingenieur). Die meisten Käufer würden ohne Fachberater keinen Gebrauchtwagen für 5 T€ kaufen, beim Hauskauf über 300 T€ verzichten aber viele darauf.
- Meiden Sie feuchte Teilkeller und vermeiden Sie neu geschaffenen Wohnraum im Keller!
Ich will ein Haus umbauen, was ist zu tun?
Was zu tun ist, hängt in erster Linie vom Umfang der Umbaumaßnahmen ab.
Folgende Fragen sind zu beantworten:
Ist ein Abriss und Neubau des Gebäudes wirtschaftlicher?
In vielen Fällen kommt die Erkenntnis, dass ein vollständiger Abbruch und Neubau günstiger und schneller gewesen wäre, leider erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen. Stellen Sie die Frage an den Anfang Ihrer Überlegungen. Die Kosten je Quadratmeter liegen z.B. bei einer Komplettsanierung um mindestens 10% über denen einen Neubaus.
Soll das Gebäude erweitert werden?
Aufgrund heutiger Anforderungen an moderne Wohngebäude kann auf eine Erweiterung kaum verzichtet werden.
Ist ein Bauantrag für den Umbau notwendig?
Tatsächlich ist in den meisten Fällen ein Bauantrag erforderlich. Lediglich neue Öffnungen für Fenster und Türen sind genehmigungsfrei. Auch ein Eingriff in die „Statik des Gebäudes“ führt unweigerlich zum Bauantragsverfahren. Selbst die Wiederherstellung eines Daches nach einem Brandschaden ist in der Regel nicht genehmigungsfrei.
Wann brauche ich einen Statiker?
Darauf zunächst eine Gegenfrage: „Was ist Sicherheit?“; Antwort: „Sicherheit ist ein Gefühl !“ Da ein Gefühl immer subjektiv ist, sollten Sie bei Änderungen an der Konstruktion und/oder bei geplanten höheren Lasten immer einen Tragwerksplaner (besser bekannt unter dem Pseudonym Statiker) zu Rate ziehen. Aus der eigenen Erfahrung heraus halten manche alten Gebäude nur noch „aus Gewohnheit“.
Bei Neubauten ist ein Statiker in 99% aller Fälle bauordnungsrechtlich erforderlich. Achten Sie für den Nachweis der Standsicherheit für Gebäude bis einschließlich der Gebäudeklasse 3 auf „von der bautechnischen Prüfung befreite“ Ingenieure.